Marketingberatung Weddeling Seminare zur Kundenorientierung Kommunikation Führung Verkauf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketingberatung Weddeling Inhaberin Sabine Ritz

1. Vertragsgestaltung
1.1
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2
Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen des Trainers
2.1
Der Trainer erbringt seine Dienstleistung selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2.2
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.
2.3
Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren nach § 675 BGB, die der beruflichen Weiterbildungen dienen.
3. Honorare und Kosten
3.1
Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.
3.2
Für Seminare wird ein Pauschalhonorar vereinbart, dies beinhaltet Vorleistungen wie 1. Briefinggespräch, Ausarbeitung des Seminarkonzeptes, Erstellen der Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen, Gestellen von Telefontrainer-Anlage, Video-Kamera. Bei Seminardurchführung innerhalb der BRD sind darüber hinaus Fahrtkosten des Trainers beinhaltet.
3.3
Für Analysetätigkeiten und Training-on-the-job werden Pauschalhonorare vereinbart. Diese beinhalten bei IST-Analyse: Erstellung der Analysebögen, IST-Analyse in den Geschäftsräumen des Auftraggebers, Auswertung der IST-Analyse und Beratungsgespräch mit Vorschlägen über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sowie innerdeutsch die Fahrtkosten des Trainers. Das Pauschalhonorar für das Training-on-the-job umfassst Ausarbeitung der Trainingsbögen, Training-on-the-job in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, mündliches und schriftliches Feedback für die Teilnehmer, innerdeutsch Fahrtkosten des Trainers
3.4
Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5
Der Auftraggeber gestellt auf eigene Rechnung geeignete Seminarräume mit Standard-Ausstattung Overhead-Projektor, Flipchart, Pinwand, Beamer, ggf. TV, die Verpflegung, Reise-und Übernachtungskosten der Teilnehmer.
3.6
Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.
3.7
Bei Stornierung der Weiterbildungsmaßnahme 4 Wochen vor Veranstaltung werden 20 % des Honorars, 2 Wochen vor Veranstaltung 40 % und später als 14 Tage vor der Veranstaltung oder ohne Stornierung die volle Höhe des Honorars berechnet, es sei denn, eine kurzfristige Terminverschiebung der Weiterbildungsmaßnahme ist möglich, ohne dass dem Trainer vorab Kosten entstanden sind bzw. der Trainer kann den Termin anderweitig vergeben.
3.8
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen
4.1
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt fürTon- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.
4.2
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßnahme der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3
Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4
Sollten Teile des Trainingskonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogende Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5
Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.6
Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.8
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der angefallenen Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, gelten die Bestimmungen unter Ziffer 3.7.

5. Allgemeine Bestimmungen
5.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2
Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3
Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trainers. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


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Marketingberatung Weddeling

Inhaberin Sabine Ritz

Trainerin und Beraterin BDVT

Psychotherapeutische Heilpraktikerin

Dipl. Entspannungspädagogin

Hypnosetherapeutin

 

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